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§ 1 Name und Sitz
des Hundesportverein Chemnitz 09 - Wolkenburg e.V.
Der Sitz des Vereins ist Walter-Janka-Straße 24, 09127 Chemnitz. Sitz der Geschäftsstelle ist der Wohnört des 1. Vorsitzenden. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Chemnitz, Registernummer VR 2362 eingetragen. Der Verein ist Mitglied des SGSV und des SGSV Landesverband Sachsen
§ 2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Ausbildung von Hunden aller Rassen bis zur Ablegung von verschiedenen Hundeprüfungen sowie die Gewinnung von Mitgliedern für eine hundesportliche Betätigung einschließlich deren Einflussnahme auf eine artgerechte und sichere Haltung und Betreuung ihrer Hunde. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige. Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natÜrliche und juristische Person werden., Der Erwerb der Mitgliedschaft von Minderjährigen bedarf der Genehmigung der gesetzlichen Vertreter. Über den schriftlichen Antrag (Beitrittserklärung) entscheidet der Vorstand.
Hundehändler und Züchter für Versuchszwecke sind von einem Erwerb der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds oder durch freiwilligen Austritt, welcher, schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gegenüber dem Vorstand zu erklären ist.
Der. Vorstand hat das Recht, Mitglieder, die gegen die Satzung des Vereins und gegen die Satzungen der übergeordneten Verbände verstoßen, aus dem Verein auszuschließen. Dies gilt auch für solche Mitglieder, die trotz Mahnung mitdem Mitgliedsbeitrag mehr als einen Monat in Verzug sind.
§ 5 Beiträge
Von den Mitliedern werden Beiträge erhoben Die Höhe des Jahresbeitrages, der Zahlungstermin und die Höhe der Aufnahmegebühr werden in der Mitgtiederver sammlung oder in einer gesonderten Ordnung festgelegt.
 § 6 Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus 7 Personen, nämlich
1. 1. Vorsitzender
2. 2. Vorsitzender/Stellvertreter
3. Schatzmeister
4. Ausbildungswart
5. 3 Kassenprüfer
Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein. Der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten den Verein gemeinsam.
§ 7 Amtsdauer
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Bis zu einer Neuwahl bleiben sie im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, kann der Vorstand eine Ergänzungswahl vornehmen, die der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung bedarf.   
§ 8 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich einmal., möglichst im 1. Quartal, statt. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden und Geschäftsführer oder von einem anderen Vorstandsmitglied in dessen Vertretung einberufen.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab Eintritt der Volljährigkeit. Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat vier Wochen vor Termin schriftlich mit einfachem Brief und durch Aushang im Vereinslokal unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
§ 9 Beurkundung der Beschlüsse
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Der Vorstand schlägt einen Protokollführer vor, welcher von der Mitgliederversammlung zu bestätigen ist. Das Protokoll ist vom Protokollführer und dem 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen.
§ 10 Auflösung des Vereins
Im Fall einer Auflösung des Vereins soll das Vereinsvermögen folgender gemeinnütziger Organisation gespendet werden:
TASSO e.V., ein kostenlos geführtes Register zur Auffindung verloren gegangener Haustiere TASSO e.V.    .    .
Frankfurter Straße 20, 65795 Hattersheim,
GERMANY


Beitragsordnung
1 Jahresbeitrag
Der jährliche Beitrag des Vereins I,HSV Chemnitz 09 - Wolkenburg eV." beträgt 50,00 Euro.
Der Termin für die Zahlung ist der November für das Folgejahr. Eintrittsgebühr    .
Es wird bei Eintritt eine einmalige Eintrittsgebühr von 30,00 Euro erhoben, die sofort zahlbar ist oder abgebucht wird
2 Ermäßigung
Ehepartner und Jugendliche bis 18 Jahre bezahlen jährlich 25,00 Euro.
3 Ummeldung 
Bei Ummeldungen von anderen SGSVVereinen entfällt die Eintrittsgebühr.
4. Training für Nichtvereinsmitglieder
Es kann 1 x kostenlos (ausgenommen Ringtraining) am Training teilgenommen werden. Danach bezahlen Mitglieder anderer Hundesportvereine 2,00 Euro, Nichtmitglieder 5,00 Euro pro Training.

§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde am 10.01.2009 in Chemnitz von der Mitgliederversammlung als Neufassung beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.


 

Satzung des Hundesportverein Chemnitz 09-Wolkenburg e. V.

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